AKTUELLES MONAT FEBRUAR 2012 ![]() Wirtschaft - Geschäftserwartungen ziehen an Wirtschaftsstimmung trotzt Krise Trotz Schuldenkrise und Rezessionssorgen in der Eurozone hellt sich die Stimmung in den Chefetagen der deutschen Firmen im November überraschend auf. Zwar ändert sich an der Einschätzung der aktuellen Lage nichts, doch die Geschäftsperspektiven verbessern sich Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich trotz Euro-Schuldenkrise leicht gebessert. Der Ifo-Geschäftsklimaindex stieg auf 106,6 Zähler von 106,4 Punkten im Vormonat, teilte das Münchner Ifo-Institut mit. Zuvor hatte sich die Stimmung vier Monate in Folge eingetrübt. Analysten hatten im Schnitt mit einem weiteren Rückgang auf 105,1 Zähler gerechnet. "Der leichte Anstieg resultiert aus geringfügig weniger skeptischen Geschäftserwartungen der Unternehmen. Die aktuelle Geschäftslage ist den Firmenangaben zufolge unverändert positiv. Die deutsche Wirtschaft schlägt sich vor dem Hintergrund der internationalen Verwerfungen weiterhin vergleichsweise gut", sagte Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn. Die rund 7000 befragten Manager beurteilten die Geschäftsperspektiven für die kommenden sechs Monate besser ein uns schätzten die aktuelle Lage unverändert ein. Das Barometer für die Erwartungen stieg auf 97,3 Zähler, das für die Lage verharrte bei 116,7 Punkten. Der Ifo-Index ist das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer, das die Entwicklung der kommenden Monate zuverlässig vorhersagt.Starker Konsum Die Verbraucher hatten der deutschen Wirtschaft im dritten Quartal zu deutlich mehr Wachstum verholfen. Das Bruttoinlandsprodukt legte von Juli bis September um 0,5 Prozent zum Vorquartal zu. Die Bundesbank warnte jedoch bereits, dass die Wirtschaft in den kommenden Monaten in schwieriges Fahrwasser geraten könnte. Die schwächere Auslandsnachfrage und die Nervosität an den Finanzmärkten bildeten ein gefährliches Gemisch. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Wirtschaftsleistung am Jahresende stagniert. Eine Rezession befürchtet sie aber nicht. Für 2012 sagt sie ein Wachstum von 1,0 Prozent voraus, für das zu Ende gehende Jahr werden 2,9 Prozent prognostiziert.
Wie bei vielen psychischen Krankheiten sind offizielle Zahlen auch für Burnout kaum verfügbar. Beschwerdebilder, die durch aktuelle Zeitströmungen und gesellschaftliche Veränderungen zugenommen oder sich neu definiert haben, sind bisher wenig erfasst. Doch Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland bereits jeder sechste darunter leidet. Bei Lehrern sollen es 25 Prozent sein, eine Studie der Universität Potsdam spricht gar von 60 Prozent. 2006 wurde Burnout vom Landgericht München zum ersten – und bislang einzigen – Mal als Berufskrankheit anerkannt. In diesem Streitfall ging es um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Ein Manager hatte auf Anraten von Fachärzten seinen Beruf nach einem Zusammenbruch aufgegeben. Mit dem sog. „Chi-Quadrat-Testt“ werden Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit untersucht. Er stellt eine Methode dar, bei der empirisch festgestellte und theoretisch erwartete Häufigkeiten verglichen werden und fußt auf dem Grundgedanken, dass derjenige, der bei seinen Einnahmen unzutreffende Werte in das Kassenbuch/die Kassenberichte eingibt, unbewusst eine Vorliebe für gewisse Lieblingszahlen hat und diese entsprechend häufiger verwendet. Kassenbuch als Excel-Tabelle Im Streitfall fand im Salon einer Friseurin für 2005 bis 2007 eine steuerliche Außenprüfung statt. Der Prüfer, bzw. das Finanzamt bemängelte, dass die Kassenbücher in Form von Excel-Tabellen geführt worden seien. Die gesetzlich geforderte Unveränderbarkeit der Kassenbucheintragungen sei nicht gewährleistet. Die Friseurin habe nicht darlegen und dokumentieren können, dass das betreffende Kassenprogramm Manipulationen und nachträgliche Änderungen nicht zulasse. Die im Rahmen der Prüfung erstellte Strukturanalyse und der darin enthaltene "Chi-Test" hätten eine 100 %-ige Manipulationswahrscheinlichkeit ergeben. Dem Prüfer folgend erhöhte das Finanzamt die erklärten Umsatzerlöse um jährlich 3.000 EUR, was auch entsprechende Gewinnerhöhungen zur Folge hatte. Entscheidung: Die Klage, mit der die Friseurin u.a. vorgetragen hatte, der Prüfer habe keine Beweise für eine Manipulation gefunden, eine von ihm durchgeführte und später nicht mehr erwähnte Kalkulation habe unter den erklärten Betriebsergebnissen gelegen, war erfolgreich. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, das Finanzamt hätte nicht dem ihm obliegenden Nachweis erbracht, dass das eingesetzte Kassenprogramm Manipulationen ermögliche. Entgegen der Ansicht des Prüfers und des Finanzamts sei es nämlich nicht Sache der Klägerin, "darzulegen bzw. zu dokumentieren", dass das betreffende Kassenprogramm Manipulationen und Änderungen nicht zulasse. Der Nachweis einer Manipulationsmöglichkeit obliege vielmehr dem Finanzamt. Test allein kein Beweis Die vom Finanzamt behauptete "Manipulationswahrscheinlichkeit von 100 Prozent auf Grund des vom Prüfer durchgeführten „Chi-Quadrat-Test“ könne nicht zu einer Zuschätzungsbefugnis führen. Der Test allein sei jedenfalls nicht geeignet, Beweise dafür zu erbringen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß sei, abgesehen davon, dass er bei einem Friseursalon, bei dem – wie hier – für die Leistungen ausschließlich volle beziehungsweise halbe Euro-Beträge berechnet würden, ungeeignet erscheine. Ausgehend von der Preisliste des Friseursalons ergebe sich, dass naturgemäß die Zahl 0 wie auch die Zahlen 1, 4, 5 überdimensional häufig auftreten müssten (z. B. Föhnfrisur: 15 EUR; Färben: 25 EUR bzw. 46,50 EUR; Föhnen 40,50 EUR). Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden. (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.8.2011, 2 K 1277/10)
Primäre Funktion eines Compliance-Managements ist die Prävention von Gesetzesverstößen. Tatsächlich dominiert diese Aufgabe nach Ansicht der Befragten – wie auch die Dokumentation zur Beweisführung im Bedarfsfall. Weniger wichtig sind Kommunikations- und Informationsfunktion. Dabei stehen das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung an herausgehobener Position. Knapp die Hälfte der Befragten hat keinen speziellen Compliance-Beauftragten, bei knapp zwei Dritteln, die eine solche Stelle vorhalten, handelt es sich um eine Stabsstelle mit begrenztem Gestaltungsspielraum. Generell verfügen Unternehmen mit einem Aufsichtsgremium eher über einen Compliance-Beauftragten. „Etwa die Hälfte der Mittelständler in Deutschland hat derzeit kein spezifisches Compliance-Management. Wer ein solches erfolgreich installieren will, muss zunächst die für das jeweilige Unternehmen relevanten Risiken identifizieren. Die Erfahrung zeigt, dass es zur erfolgreichen Installation einer systematischen Herangehensweise bedarf“, ergänzt Jürgen Reker.
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