AKTUELLES MONAT FEBRUAR 2012



Wirtschaft - Geschäftserwartungen ziehen an Wirtschaftsstimmung trotzt Krise

Trotz Schuldenkrise und Rezessionssorgen in der Eurozone hellt sich die Stimmung in den Chefetagen der deutschen Firmen im November überraschend auf. Zwar ändert sich an der Einschätzung der aktuellen Lage nichts, doch die Geschäftsperspektiven verbessern sich

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich trotz Euro-Schuldenkrise leicht gebessert. Der Ifo-Geschäftsklimaindex stieg auf 106,6 Zähler von 106,4 Punkten im Vormonat, teilte das Münchner Ifo-Institut mit. Zuvor hatte sich die Stimmung vier Monate in Folge eingetrübt. Analysten hatten im Schnitt mit einem weiteren Rückgang auf 105,1 Zähler gerechnet. "Der leichte Anstieg resultiert aus geringfügig weniger skeptischen Geschäftserwartungen der Unternehmen. Die aktuelle Geschäftslage ist den Firmenangaben zufolge unverändert positiv. Die deutsche Wirtschaft schlägt sich vor dem Hintergrund der internationalen Verwerfungen weiterhin vergleichsweise gut", sagte Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn.
Die rund 7000 befragten Manager beurteilten die Geschäftsperspektiven für die kommenden sechs Monate besser ein uns schätzten die aktuelle Lage unverändert ein. Das Barometer für die Erwartungen stieg auf 97,3 Zähler, das für die Lage verharrte bei 116,7 Punkten. Der Ifo-Index ist das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer, das die Entwicklung der kommenden Monate zuverlässig vorhersagt.Starker Konsum Die Verbraucher hatten der deutschen Wirtschaft im dritten Quartal zu deutlich mehr Wachstum verholfen. Das Bruttoinlandsprodukt legte von Juli bis September um 0,5 Prozent zum Vorquartal zu. Die Bundesbank warnte jedoch bereits, dass die Wirtschaft in den kommenden Monaten in schwieriges Fahrwasser geraten könnte. Die schwächere Auslandsnachfrage und die Nervosität an den Finanzmärkten bildeten ein gefährliches Gemisch.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Wirtschaftsleistung am Jahresende stagniert. Eine Rezession befürchtet sie aber nicht. Für 2012 sagt sie ein Wachstum von 1,0 Prozent voraus, für das zu Ende gehende Jahr werden 2,9 Prozent prognostiziert.


Finanzen - Elektronischer Brief (De-Mail)

Der klassische Versand von Briefen auf Papier über den Postweg, der bisher trotz Fax und E-Mail vor allem aus rechtlichen Gründen immer noch fest zum betrieblichen Alltag gehört, ist vielleicht bald vom Aussterben bedroht. Er bekommt Konkurrenz durch den elektronischen Brief, der einfach übers Internet verschickt wird.

Der elektronische Brief gleicht zunächst in vieler Hinsicht stark einer herkömmlichen E-Mail. Er bringt jedoch zugleich das Briefgeheimnis und die rechtliche Verbindlichkeit der „Papierpost“ ins Internet. Auf diese Weise könnten der Arbeits- und Materialaufwand und damit die Kosten für die Briefkommunikation in Unternehmen ganz erheblich sinken.Damit es so kommen kann, muss allerdings zuerst nicht nur eine geeignete technische, sondern auch eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Anderthalb Jahre nach Beginn der Arbeiten am sogenannten De-Mail-Gesetz hat das Bundeskabinett am 13. Oktober 2010 einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer sicheren E-Mail-Plattform auf den Weg gebracht. Angestrebt wird, dass das Gesetz im ersten Quartal 2011 in Kraft tritt. In Anlehnung an den Begriff E-Mail hat sie der neuen Kommunikationsform den Namen „De-Mail“ verpasst - ausgesprochen D-E-Mail, nicht etwa Di-Mail.
Koordiniert wird das De-Mail-Gesetzgebungsverfahren vom Bundesinnenministerium. Ursprünglich war einmal von einem „Bürgerportale-Gesetz“ die Rede gewesen, weil der Fokus eher auf einem vereinfachten elektronischen Kontakt zwischen Bürger und öffentlicher Verwaltung lag. Einige Internet-Anbietern, insbesondere die Deutsche Telekom und United Internet (1&1, GMX, Web.de) treiben die Sache mit voran. Sie hoffen auf ein lukratives, neues Geschäftsfeld.



Personal -
Müde – matt – minderwertig: Burnout?

Jährlich leiden 38,2 Prozent aller EU-Bürger unter einer psychischen Störung. Das besagt eine aktuelle Studie. Anzeichen für psychische Erkrankungen wie dem Burnout sollten ernst genommen und vorbeugende Maßnahmen im Unternehmen eingeleitet werden.

Beschäftigte in sozialen Berufen wie Ärzte, Pflegepersonal und Feuerwehrleute klagten schon vor Jahrzehnten darüber, "ausgebrannt" zu sein. 1974 gab der amerikanische Psychologe Freudenberger diesem Phänomen in helfenden Berufen den Namen Burnout-Syndrom. In den 90ern machte sich Burnout vermehrt in der Führungsetage breit. Mittlerweile beschränkt sich das Krankheitsbild nicht mehr auf die Chefetage, sondern breitet sich in allen Berufssparten, unabhängig von Geschlecht und Alter, aus.

Wie bei vielen psychischen Krankheiten sind offizielle Zahlen auch für Burnout kaum verfügbar. Beschwerdebilder, die durch aktuelle Zeitströmungen und gesellschaftliche Veränderungen zugenommen oder sich neu definiert haben, sind bisher wenig erfasst. Doch Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland bereits jeder sechste darunter leidet. Bei Lehrern sollen es 25 Prozent sein, eine Studie der Universität Potsdam spricht gar von 60 Prozent.

2006 wurde Burnout vom Landgericht München zum ersten – und bislang einzigen – Mal als Berufskrankheit anerkannt. In diesem Streitfall ging es um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Ein Manager hatte auf Anraten von Fachärzten seinen Beruf nach einem Zusammenbruch aufgegeben.


Steuern - FG: Auffälliger "Chi-Quadrat-Test" allein kein Beweis

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob Auffälligkeiten bei dem sogenannten Chi-Quadrat-Test zur Beanstandung der Buchführung – und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns - berechtigen, wenn sonst keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind.

Hintergrund:

Mit dem sog. „Chi-Quadrat-Testt“ werden Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit untersucht. Er stellt eine Methode dar, bei der empirisch festgestellte und theoretisch erwartete Häufigkeiten verglichen werden und fußt auf dem Grundgedanken, dass derjenige, der bei seinen Einnahmen unzutreffende Werte in das Kassenbuch/die Kassenberichte eingibt, unbewusst eine Vorliebe für gewisse Lieblingszahlen hat und diese entsprechend häufiger verwendet.

Kassenbuch als Excel-Tabelle

Im Streitfall fand im Salon einer Friseurin für 2005 bis 2007 eine steuerliche Außenprüfung statt. Der Prüfer, bzw. das Finanzamt bemängelte, dass die Kassenbücher in Form von Excel-Tabellen geführt worden seien. Die gesetzlich geforderte Unveränderbarkeit der Kassenbucheintragungen sei nicht gewährleistet. Die Friseurin habe nicht darlegen und dokumentieren können, dass das betreffende Kassenprogramm Manipulationen und nachträgliche Änderungen nicht zulasse. Die im Rahmen der Prüfung erstellte Strukturanalyse und der darin enthaltene "Chi-Test" hätten eine 100 %-ige Manipulationswahrscheinlichkeit ergeben. Dem Prüfer folgend erhöhte das Finanzamt die erklärten Umsatzerlöse um jährlich 3.000 EUR, was auch entsprechende Gewinnerhöhungen zur Folge hatte.

Entscheidung:

Die Klage, mit der die Friseurin u.a. vorgetragen hatte, der Prüfer habe keine Beweise für eine Manipulation gefunden, eine von ihm durchgeführte und später nicht mehr erwähnte Kalkulation habe unter den erklärten Betriebsergebnissen gelegen, war erfolgreich.

Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, das Finanzamt hätte nicht dem ihm obliegenden Nachweis erbracht, dass das eingesetzte Kassenprogramm Manipulationen ermögliche. Entgegen der Ansicht des Prüfers und des Finanzamts sei es nämlich nicht Sache der Klägerin, "darzulegen bzw. zu dokumentieren", dass das betreffende Kassenprogramm Manipulationen und Änderungen nicht zulasse. Der Nachweis einer Manipulationsmöglichkeit obliege vielmehr dem Finanzamt.

Test allein kein Beweis

Die vom Finanzamt behauptete "Manipulationswahrscheinlichkeit von 100 Prozent auf Grund des vom Prüfer durchgeführten „Chi-Quadrat-Test“ könne nicht zu einer Zuschätzungsbefugnis führen. Der Test allein sei jedenfalls nicht geeignet, Beweise dafür zu erbringen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß sei, abgesehen davon, dass er bei einem Friseursalon, bei dem – wie hier – für die Leistungen ausschließlich volle beziehungsweise halbe Euro-Beträge berechnet würden, ungeeignet erscheine. Ausgehend von der Preisliste des Friseursalons ergebe sich, dass naturgemäß die Zahl 0 wie auch die Zahlen 1, 4, 5 überdimensional häufig auftreten müssten (z. B. Föhnfrisur: 15 EUR; Färben: 25 EUR bzw. 46,50 EUR; Föhnen 40,50 EUR). Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

(FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.8.2011, 2 K 1277/10)


Recht - Mittelstand erkennt Handlungsbedarf bei der Compliance

Der Mittelstand erkennt zunehmend die Bedeutung von Compliance-Regeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Deloitte. „Wie die großen Konzerne ist der Mittelstand – zumindest in Teilen – vom allgemeinen Vertrauensverlust in die Integrität unternehmerischen Handelns betroffen. Compliance im Sinne von Regelkonformität und nachhaltiger Unternehmensführung gewinnt nicht zuletzt deshalb eine zentrale Bedeutung“, kommentiert Jürgen Reker, Partner und Leiter Mittelstand bei Deloitte, die Ergebnisse.

Für insgesamt 80 Prozent der mittelständischen Studienteilnehmer ist Compliance ein Thema, aber erst 48 Prozent haben ein entsprechendes System eingeführt. Weitere 18 Prozent planen dessen baldige Einführung. Dabei geht es den Betroffenen in erster Linie um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Jedoch sind auch Unternehmenskultur, interne Verhaltensregeln sowie gesellschaftliche Werte wichtige Faktoren. Dies gilt sowohl für Unternehmen mit und ohne Aufsichtsgremium, wenn auch die Gewichtung einzelner Aspekte unterschiedlich ausgeprägt ist.

Primäre Funktion eines Compliance-Managements ist die Prävention von Gesetzesverstößen. Tatsächlich dominiert diese Aufgabe nach Ansicht der Befragten – wie auch die Dokumentation zur Beweisführung im Bedarfsfall. Weniger wichtig sind Kommunikations- und Informationsfunktion. Dabei stehen das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung an herausgehobener Position.

Knapp die Hälfte der Befragten hat keinen speziellen Compliance-Beauftragten, bei knapp zwei Dritteln, die eine solche Stelle vorhalten, handelt es sich um eine Stabsstelle mit begrenztem Gestaltungsspielraum. Generell verfügen Unternehmen mit einem Aufsichtsgremium eher über einen Compliance-Beauftragten. „Etwa die Hälfte der Mittelständler in Deutschland hat derzeit kein spezifisches Compliance-Management. Wer ein solches erfolgreich installieren will, muss zunächst die für das jeweilige Unternehmen relevanten Risiken identifizieren. Die Erfahrung zeigt, dass es zur erfolgreichen Installation einer systematischen Herangehensweise bedarf“, ergänzt Jürgen Reker.




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