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Unternehmenssanierung - der Weg aus der Unternehmenskrise

Als Krise des Unternehmens bezeichnet man in der Betriebswirtschaftslehre jede Situation, die den Bestand der Unternehmung gefährdet. Ist bereits Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung des Unternehmens eingetreten, so liegen die Voraussetzungen einer Krise im insolvenzrechtlichen Sinne vor.

Die Verantwortlichen eines Schuldnerunternehmens in wirtschaftlicher Krisensituation müssen entscheiden, ob das Unternehmen, der Teilbetrieb, die Beteiligung etc. liquidiert oder ein Sanierungsversuch unternommen werden soll.

In aller Regel bevorzugt das Schuldnerunternehmen die Fortführung, wobei für die Gläubiger die Entscheidung von unterschiedlichen Überlegungen abhängt, wie zum Beispiel der künftigen Geschäftserwartung für den Fall der erfolgreichen Sanierung oder der Bewertung des Ausfallrisikos im Rahmen der Verwertung der einzelnen Sicherheiten etc.

Grundsätzlich kann die Liquidation und die Sanierung auf zwei Weisen durchgeführt werden - nämlich mit oder ohne gerichtliches Insolvenzverfahren. Beide Verfahrensweisen haben jeweils ihre typischen bzw. spezifischen Vor- und Nachteile. Die außergerichtliche Sanierung hat in der Praxis und im Hinblick auf das ab 01.01.1999 geltende Insolvenzrecht an Bedeutung gewonnen.

Das Beziehungsgeflecht der Abhängigkeiten innerhalb des Unternehmens und von seinen Gläubigern erfordert objektive Beratung, um die zukunftsorientiert richtige Entscheidung treffen zu können.