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Umstellung der Umsatzsteuervorauszahlung für Unternehmen bis 750.000 Euro Umsatz zur Verbesserung der Liquiditätslage kleiner und mittlerer Unternehmen, Vereinfachung der Veranlagung von Körperschaftsteuer, der Einkommensteuererklärung und der Buchführung und Betriebsprüfung |
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Beschleunigung von Gerichtsverfahren |
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Vereinfachung der Bildung von Wohnungseigentum |
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Meldepflichten in Hotels werden vereinfacht, betrifft vor allem Stammgäste |
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Vereinfachung und Beschleunigung des Sondergenehmigungsverfahrens zum Betrieb von Gespannen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und einer Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern, Verbesserung und Vereinfachung der Ausschilderungsmöglichkeiten an Bundesfernstraßen |
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Beitragseinzugs- und Meldeverfahren für die Sozialversicherung werden optimiert |
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Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen mit Umweltmanagement-Systemen werden erleichtert, Verpflichtung zur Erstellung und Vorlage von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen für private Erzeuger werden aufgehoben, Chemikalienabfälle werden verwertet statt beseitigt |
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Gaststättenrecht wird liberalisiert, Kiosk-Betreiber brauchen keine Gaststättenkonzession mehr, sondern müssen sich nur bei der Gemeindeverwaltung anmelden |
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Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen wird vereinfacht |
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Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Immobilienmakler werden reduziert |
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Befreiung der Betriebe von bürokratischen Bestimmungen der geltenden Arbeitsstättenverordnung |
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Aufhebung des Ladenschlussgesetzes (abhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Sommer) |
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Überprüfung des Schornsteinfegermonopols |