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Mittwoch, 13. Mai 2004
29-Punkte-Katalog - Bürokratie soll abgebaut werden

Der im Kabinett beschlossene 29-Punkte-Katalog der Regierung zum Bürokratie-Abbau umfasst unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Umstellung der Umsatzsteuervorauszahlung für Unternehmen bis 750.000 Euro Umsatz zur Verbesserung der Liquiditätslage kleiner und mittlerer Unternehmen, Vereinfachung der Veranlagung von Körperschaftsteuer, der Einkommensteuererklärung und der Buchführung und Betriebsprüfung
Beschleunigung von Gerichtsverfahren
Vereinfachung der Bildung von Wohnungseigentum
Meldepflichten in Hotels werden vereinfacht, betrifft vor allem Stammgäste
Vereinfachung und Beschleunigung des Sondergenehmigungsverfahrens zum Betrieb von Gespannen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und einer Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern, Verbesserung und Vereinfachung der Ausschilderungsmöglichkeiten an Bundesfernstraßen
Beitragseinzugs- und Meldeverfahren für die Sozialversicherung werden optimiert
Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen mit Umweltmanagement-Systemen werden erleichtert, Verpflichtung zur Erstellung und Vorlage von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen für private Erzeuger werden aufgehoben, Chemikalienabfälle werden verwertet statt beseitigt
Gaststättenrecht wird liberalisiert, Kiosk-Betreiber brauchen keine Gaststättenkonzession mehr, sondern müssen sich nur bei der Gemeindeverwaltung anmelden
Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen wird vereinfacht
Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Immobilienmakler werden reduziert
Befreiung der Betriebe von bürokratischen Bestimmungen der geltenden Arbeitsstättenverordnung
Aufhebung des Ladenschlussgesetzes (abhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Sommer)
Überprüfung des Schornsteinfegermonopols




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