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Montag, 23. August 2004
Neue EU-Zinssteuer ab 1. Juli 2005

Ab 1. Juli 2005 herrscht zwischen den meisten EU-Staaten ein reger Informationsaustausch über Zinserträge. Wer ein schlechtes Gewissen hat, sollte deshalb noch vor diesem Termin von Hans Eichels Amnestieregelung Gebrauch machen.

Die EU-Finanzminister haben sich gemeinsam mit der Schweiz und Luxemburg auf eine einheitliche EU-Zinssteuer geeinigt. Ab 1. Juli 2005 melden die EU-Staaten dann Zinsen von Steuerausländern weiter. Hat ein Deutscher z.B. Zinseinkünfte in Frankreich, meldet Frankreich diese Erträge an den deutschen Fiskus. Das deutsche Finanzamt interessiert dabei nicht nur die Versteuerung der ausländischen Zinseinkünfte hierzulande, sondern vor allem, woher das im Ausland angelegte Kapital stammt.

Doch nicht alle europäischen Steueroasen vertrocknen durch diese Neuregelung. Wie die Schweiz melden auch Luxemburg, Österreich und Belgien weiterhin keine Zinsen. Diese Staaten haben sich jedoch dazu verpflichtet, ab Juli 2005 eine Quellensteuer von 15 % zu erheben. Dieser Steuersatz steigt dann bis zum Jahr 2010 auf 35 %.


Praxis-Tipp:

Wer bei Nachfrage des deutschen Finanzamts nach der Herkunft des angelegten Kapitals ein schlechtes Gewissen hat, sollte in Erwägung ziehen, bisher verschwiegene Einnahmen nach der Amnestieregelung noch in diesem Jahr nach zu erklären. Dann werden 25 % Steuern auf die Hinterziehungssumme fällig. Die Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt bleibt einem in diesem Fall erspart. Da die Amnestieregelung einige Stolpersteine enthält, sollte man unbedingt auf das Fachwissen eines Steuerberaters zurückgreifen.

Ursprünglich war geplant, dass die EU-Zinssteuer bereits zum 1.1.2005 greifen sollte. Der Rat der Europäischen Union entschied sich jedoch am 19.7.2004 für den späteren Start am 1.7.2005.




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