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Mittwoch, 17. Mai 2006

EXISTENZGRÜNDUNG - Eckpunkte der neuen Gründungsförderung vereinbart

Die Koalition hat Ihren Streit beigelegt und sich auf eine neue Form der Existenzgründungsförderung geeinigt, die Ich-AG und Überbrückungsgeld ersetzen wird. Gefördert wird künftig 15 Monate lang. In den ersten neun Monaten wird das Arbeitslosengeld I zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich gezahlt. Nach einer erneuten Prüfung kann die Förderung nach Ermessen des Arbeitsvermittlers um weitere sechs Monate verlängert werden, in denen nur noch die Pauschale von 300 Euro bezahlt wird.

Der bei Gründung noch vorhandene Arbeitslosengeld I-Anspruch soll künftig durch den Bezug der Förderung eins zu eins aufgebraucht werden. Die Förderung wird zudem nur noch solchen Gründern offen stehen, die zum Zeitpunkt der Gründung mindestens noch drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben
.

Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung.

Außerdem soll die Tragfähigkeit der Gründung künftig noch eingehender als bisher geprüft werden. Zudem wird nach der Neuregelung ein Nachweis der persönlichen Eignung von den Gründern verlangt. Hierzu haben wir bereits mehrfach berichtet. Details, wie eine solche "Persönlichkeitsprüfung" durchgeführt werden soll, sind aber noch nicht bekannt.

Die Förderung wird unter dem Strich um ein Drittel gekürzt

Durch die Neuregelung soll - wie von Union und Bundesagentur für Arbeit gefordert - rund eine Milliarde Euro jährlich gespart werden und die Ausgaben für die Existenzgründungsförderung von gut drei auf zwei Milliarden Euro jährlich gesenkt werden.

Reuters berichtet, dass die Arbeitsmarktexperten von Union und SPD, Ralf Braunskiepe und Klaus Brandner Bundesarbeitsminister Müntefering (SPD) in einem Brief gebeten haben, auf Grundlage dieser Eckpunkte einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Müntefering begrüßte die Einigung der Koalitionspartner und betonte nochmals die Bedeutung, die er der Existenzgründungsförderung als arbeitsmarktpolitisches Instrument beimisst.

Während der Übergangszeit kann Überbrückungsgeld noch in der alten Form beantragt werden

Das neue Gesetz kann nicht mehr rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich Anfang Juni verabschieden. Der Bundesrat kann ihm dann frühestens am 7. Juli zustimmen. Anschließend muss das Gesetz noch veröffentlicht werden.

Deshalb wird es voraussichtlich eine Übergangszeit vom 1. Juli bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes geben. Dabei kann es sich um einen Zeitraum von ein bis acht Wochen handeln. Das neue Gesetz wird wohl spätestens Ende August in Kraft treten, vielleicht aber auch schon Mitte Juli.

In der Übergangszeit wird es voraussichtlich möglich sein, Überbrückungsgeld noch zu den alten Konditionen zu beantragen. Die Ich-AG in ihrer bisherigen Form kann in jedem Fall nur noch bis zum 30. Juni 2006 beantragt werden.

Entscheidend dafür, ob altes oder neues Recht gilt, ist der Zeitpunkt der hauptberuflichen Gründung, also das Datum, das Sie in der Gewerbeanmeldung bzw. (bei Freiberuflern) in der steuerlichen Anmeldung angeben. Beachten Sie, dass Sie vor der Gründung den Antrag auf Ich-AG beziehungsweise Überbrückungsgeld bei der Arbeitsagentur abgeholt haben müssen. Die Abgabe des Antrags ist nach bisheriger Praxis auch noch nach der Gründung möglich.

Wer sollte unbedingt noch vor dem 30.06.2006 beziehungsweise vor Inkrafttreten der Neuregelung gründen?

1. Wer nach Inkrafttreten der Neuregelung (voraussichtlich im Verlauf des Juli oder August) weniger als drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hat, sollte auf jeden Fall vorher gründen, da er nach der Neuregelung keine Förderung mehr erhalten wird.

2. Wer weniger als 1.100 Euro Arbeitslosengeld I-Anspruch hat, der wird bei der neuen Förderung in Summe weniger Geld erhalten als bei der bisherigen Ich-AG, zum Teil sehr viel weniger Geld. Für die Gründung einer Ich-AG bleibt nur noch Zeit bis zum 30.06.2006.

3. Wer nach einer Eigenkündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags noch innerhalb der Sperrzeit gründen möchte (unter Inkaufnahme einer zeitlichen Kürzung des Überbrückungsgelds), der muss dies noch vor der Neuregelung tun.

4. Alle, die für den Fall eines Scheiterns der Gründung ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bewahren wollen – ungekürzt um die Förderdauer – müssen noch vor dem 30.06. beziehungsweise vor der Neuregelung gründen.


Wenn Sie noch die alten Förderkonditionen nutzen wollen, so sollten Sie JETZT mit der Vorbereitung Ihrer Gründung beginnen. Unser Team unterstützt Sie gern bei Ihrem Vorhaben.

Neuregelung der Gründungsförderung: Wer sind die Gewinner und Verlierer?

Was bedeuten die beschlossenen Änderungen für den einzelnen Gründer in Abhängigkeit von seinem bisherigen Arbeitslosengeld-Anspruch? – Wir haben dazu die Höhe der Gesamtförderung bei Bezug über den gesamten Zeitraum für das neue Förderinstrument, für die Ich-AG und das Überbrückungsgeld verglichen. Hier das Ergebnis:

Bis zu einem Arbeitslosengeldanspruch von unter 1.100 Euro ist die neue Förderung niedriger als die bisherige Ich-AG-Förderung (vergleiche Tabelle 1). Da Gründer mit einem niedrigen Arbeitslosengeldanspruch bisher überwiegend in Form der Ich-AG gegründet haben, stellt die neue Förderung für diese Gründer de facto eine Verschlechterung dar. Allerdings wird die *monatliche* Zahlung (vergleiche Tabelle 2) in den ersten neun Monaten schon ab einem Arbeitslosengeldanspruch von 300 Euro höher ausfallen als die bisher bei der Ich-AG ausgezahlten 600 Euro. Das Gros dieser Gründer wird also zunächst einmal mehr Geld in die Hand bekommen, wenn auch für einen kürzeren Zeitraum.

Ab einem Arbeitslosengeldanspruch von 1.100 Euro ist die neue Förderung höher als der Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG. Sie ist – über den gesamten Förderzeitraum gesehen – aber auch höher als das bisherige Überbrückungsgeld (Tabelle 1). Zwar bekommen die Geförderten *pro Monat* deutlich weniger als beim Überbrückungsgeld (Tabelle 2), durch den längeren Förderzeitraum erhalten Sie unter dem Strich aber mehr Geld als bisher!

Für bisher gut verdienende stellt die Neuregelung insofern sogar eine Verbesserung dar. Allerdings ist zu beachten, dass alle Geförderten künftig bei einem Scheitern der Selbständigkeit nicht mehr in den vollen Restanspruch auf Arbeitslosengeld zurückkehren können, da die Förderung eins zu eins den zeitlichen Restanspruch auf Arbeitslosengeld reduziert.

Tabelle 1: Gesamtförderung im Vergleich


ALG I monatlich

Gesamtförderung

Neue Förderung

Ich-AG

Überbrückungsgeld

 

 

 

 

          100 €

           5.400 €

      14.400 €

                 1.017 €

          200 €

           6.300 €

      14.400 €

                 2.034 €

          300 €

           7.200 €

      14.400 €

                 3.051 €

          400 €

           8.100 €

      14.400 €

                 4.068 €

          500 €

           9.000 €

      14.400 €

                 5.085 €

          600 €

           9.900 €

      14.400 €

                 6.102 €

          700 €

          10.800 €

      14.400 €

                 7.119 €

          800 €

          11.700 €

      14.400 €

                 8.136 €

          900 €

          12.600 €

      14.400 €

                 9.153 €

       1.000 €

          13.500 €

      14.400 €

               10.170 €

       1.100 €

          14.400 €

      14.400 €

               11.187 €

       1.200 €

          15.300 €

      14.400 €

               12.204 €

       1.300 €

          16.200 €

      14.400 €

               13.221 €

       1.400 €

          17.100 €

      14.400 €

               14.238 €

       1.500 €

          18.000 €

      14.400 €

               15.255 €

       1.600 €

          18.900 €

      14.400 €

               16.272 €

       1.700 €

          19.800 €

      14.400 €

               17.289 €

       1.800 €

          20.700 €

      14.400 €

               18.306 €

       1.900 €

          21.600 €

      14.400 €

               19.323 €


Tabelle 2: Monatliche Zahlungen im Vergleich. Bei der Ich-AG (nicht dargestellt) ist die monatliche Förderung unabhängig von der Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro

ALG I monatlich

Neue Förderung

Überbrückungsgeld

Monat 1-9

Monat 10-15

Monat 1-6

 

 

 

 

          100 €

              400 €

           300 €

                    170 €

          200 €

              500 €

           300 €

                    339 €

          300 €

              600 €

           300 €

                    509 €

          400 €

              700 €

           300 €

                    678 €

          500 €

              800 €

           300 €

                    848 €

          600 €

              900 €

           300 €

                 1.017 €

          700 €

           1.000 €

           300 €

                 1.187 €

          800 €

           1.100 €

           300 €

                 1.356 €

          900 €

           1.200 €

           300 €

                 1.526 €

       1.000 €

           1.300 €

           300 €

                 1.695 €

       1.100 €

           1.400 €

           300 €

                 1.865 €

       1.200 €

           1.500 €

           300 €

                 2.034 €

       1.300 €

           1.600 €

           300 €

                 2.204 €

       1.400 €

           1.700 €

           300 €

                 2.373 €

       1.500 €

           1.800 €

           300 €

                 2.543 €

       1.600 €

           1.900 €

           300 €

                 2.712 €

       1.700 €

           2.000 €

           300 €

                 2.882 €

       1.800 €

           2.100 €

           300 €

                 3.051 €

       1.900 €

           2.200 €

           300 €

                 3.221 €


Neuregelung: Wenn ich selbst kündige, habe ich dann nach der Gesetzesänderung noch Anspruch auf Förderung?

"Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Existenzgründungsförderung" - so heißt es in den Veröffentlichungen zur Neuregelung von Ich-AG und Überbrückungsgeld. Vermutlich bedeutet das, dass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (also ab Juli oder August 2006) bei Gründungen während der Sperrzeit überhaupt nicht mehr gefördert wird. Bisher ist eine Förderung möglich, sie wird aber um die zum Zeitpunkt der Gründung noch verbleibende Sperrzeit gekürzt.

Nach "Aussitzen" der dreimonatigen Sperrzeit ist eine geförderte Gründung dann allerdings auf jeden Fall möglich. Sie können die Sperrzeit sogar sinnvoll nutzen, um sich umfassend auf die Gründung vorzubereiten.

Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung können Sie noch während der Sperrzeit gründen und die alte, großzügigere Überbrückungsgeldförderung in Anspruch nehmen.

Wer selbst kündigt und dafür einen wichtigen Grund nachweist, kann auch weiterhin ohne Verzögerung mit Anspruch auf Förderung gründen. Als wichtige Gründe zählen insbesondere gesundheitliche Gründe und Mobbing. Beides wird in der Regel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Weiterer wichtiger Grund ist der Umzug zum Ehepartner.

Als Hintergrundinformation (bereits teilweise überholt): Streit in großer Koalition um Ich-AG eskaliert: Am 1. Juli läuft Ich-AG in ihrer alten Form zunächst ersatzlos aus / Überbrückungsgeld bleibt während des Übergangszeitraum unverändert

Bisher hatten wir gewarnt: "Die Zeit für Gesetzesänderung zu Ich-AG und Überbrückungsgeld wird knapp" und darauf hingewiesen, dass die verspätete Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes de facto zum Auslaufen der Ich-AG führen wird. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Ralf Brauskiepe (CDU) äußerte gegenüber dem Handelsblatt: "Die Ich-AG läuft zum 30. Juni ersatzlos aus." Das sei "nicht optimal, unterm Strich aber keine schlechte Lösung."

Diese Äußerungen führte zu heftigen Dementis aus dem SPD-Lager - wohl auch deshalb, weil sie signalisiert, dass die CDU gar nicht unbedingt an einer Einigung interessiert ist, sondern mit dem Auslaufen der Ich-AG sehr gut leben kann. Letztlich würde sie damit ihr Wahlkampfziel "Abschaffung der Ich-AG" erreichen.

"Da sollte man nicht leichtfertig sagen, ein Auslaufen wäre nicht so schlimm" verteidigte SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner die Ich-AG-Förderung und wies laut Spiegel darauf hin, dass die zuständige Koalitions-Arbeitsgruppe keine derartige Feststellung getroffen habe. Er forderte nun müsse aber "in den nächsten beiden Wochen ein Ergebnis auf den Tisch".

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) stellte laut Reuters persönlich klar, die Existenzgründungsförderung sei ein wichtiges Instrument und werde fortgeführt. "Mit dieser sehr wichtigen Maßnahme haben wir gute Erfahrungen gemacht." Er werde – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Nachfolgeregelung vorschlagen, die die bisherigen Instrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld zusammenführe. Sein Ressort arbeite "unter Hochdruck" an der Nachfolgelösung. Ministeriumssprecher Stefan Giffeler ergänzte: "Es wird ein neues Instrument der Existenzgründungsförderung geben, das schon bald dem Parlament als Vorschlag vorliegen wird."

Die Äußerungen lassen es jedoch eher zweifelhaft erscheinen, dass die Nachfolgeregelung rechtzeitig zum Auslaufen der Ich-AG in Kraft treten wird. Es war nur noch die Rede von einer "zeitnahen Anschlusslösung", die zudem voraussetze, dass der Bundestag noch vor der Sommerpause einen Beschluss fälle. Laut FAZ sagte der Ministeriumssprecher: "Wir müssen und wir wollen kurzfristig eine Neuregelung beschließen, damit das Gesetz noch im Juli oder August in Kraft treten kann." Das Handelsblatt rechnete vor, dass der Sitzungskalender von Bundestag und Bundesrat keine rechtzeitige Neuregelung zulasse. Die nächste erreichbare Bundesratssitzung ist für den 7. Juli angesetzt. Damit es an diesem Tag zu einer endgültigen Verabschiedung kommt, müsste sich die Koalition jedoch zuvor einigen und das Gesetz im Bundestag verabschieden.

Außerdem muss das Gesetz nach der Verabschiedung im Bundesrat noch veröffentlich werden, um in Kraft treten zu können. Damit wird es also aller Voraussicht nach zu Übergangsphase kommen, die mindestens eine Woche, wahrscheinlich aber mehrere Wochen oder sogar Monate dauern könnte.

Konsequenzen für Gründer

In dieser Übergangsphase wird das Überbrückungsgeld unverändert fortbestehen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die zu Ende Juni 2006 gekündigt haben und im Juli mit Hilfe von Überbrückungsgeld gründen wollen. Sie können wahrscheinlich noch von dem Überbrückungsgeld in seiner alten Form profitieren. All zu viel Zeit sollten sie sich aber nicht lassen, denn die Zusammenlegung mit der Ich-AG wird nun wohl unter Hochdruck betrieben. Intensivieren Sie also jetzt Ihre Vorbereitungen, zumal es zur Jahresmitte zu längeren Wartezeiten bei der Bewilligung von Anträgen kommen kann.

Klar ist auch, dass die Ich-AG in ihrer alten Form Ende Juni endgültig ausläuft. Die Nachfolgelösung, von der nach wie vor keine Details bekannt sind, wird wohl deutlich weniger attraktiv ausfallen. Potentielle Ich-AG-Gründer sollten mit Ihren Plänen nun wirklich ernst machen, denn es bleiben nur noch wenige Wochen zur Vorbereitung der Gründung. Keine Hoffnung sollten sich Gründer machen, dass es zu der von den Grünen geforderten Verlängerung der Ich-AG bis 31. März 2007 kommen wird.

Was sind die Hauptstreitpunkte?

a. Union und Bundesagentur für Arbeit wollen aus der Pflicht- eine Ermessensleistung machen

Das ist der Hauptstreitpunkt, denn die SPD will demgegenüber den von ihr eingeführten Rechtsanspruch auf Förderung erhalten, um Willkürentscheidungen bei der Vergabe zu verhindern. Sie fürchtet, dass die Bundesagentur den Ermessensspielraum nutzen könnte, um massiv Gelder einzusparen. BA-Chef Frank-Jürgen Weise sagt dazu der Frankfurter Rundschau: "Ich rate zu (einem Ermessensspielraum). Damit man den Einzelfall beurteilen und verhindern kann, dass ein Antragsteller diesen Weg geht, nur weil er die formalen Kriterien erfüllt und obwohl die Arbeitsvermittler überzeugt sind, dass sein Geschäftsmodell keine Zukunft hat. Wir wissen von vielen solchen Fällen."

b. Union und Bundesagentur wollen die Existenzgründungsförderung um ein Drittel kürzen

Während ein Sprecher des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums gegenüber der FAZ mitteilt, der Aspekt der Haushaltskonsolidierung sei nachrangig, will der Obmann der Union im Arbeits- und Sozialausschuss, Stefan Müller (CSU) rund ein Drittel der Existenzgründungsförderung einsparen. Bei Weiterführung der bis 30. Juni geltenden Regeln schätzt die Bundesagentur für Arbeit Gesamtausgaben von 3,1 Mrd. Euro (2 Mrd. für das Überbrückungsgeld und 1,1 Mrd. für Ich-AGs). 2007 will die Bundesagentur aber nur noch zwei Mrd. Euro insgesamt für Existenzgründungsförderung ausgeben. Laut Müller sind "auf jeden Fall eine Milliarde Euro einzusparen." Dann können die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wie geplant gesenkt werden. Deshalb stößt auch BA-Chef Weise ins selbe Horn und spricht von andernfalls bestehenden Haushaltsrisiken.

c. Keine Einigung bei Ausgestaltungsfragen

Gespart wird auf jeden Fall an der Dauer der Förderung. Von den drei Jahren bei der Ich-AG wollen beide Koalitionsparteien weg. Mal ist von 12, von 18 und dann wieder von 24 Monaten die Rede. Die Union möchte die Förderung am liebsten aufspalten in eine Grundförderung und eine kreditfinanzierte Aufbauförderung. BA-Chef Weise hat kürzlich eine Verrechnung der Förderung mit dem bei Gründung noch bestehenden Arbeitslosengeld I Restanspruch ins Spiel gebracht. Schon seit längerem stellt die Bundesagentur für Arbeit die bewährte Vergabe der Förderung über fachkundige Stellen in Frage und will ein eigenes Modell durchsetzen, das auf einem "Profiling" der Gründer beruht.

Irritierend war bei den öffentlichen Äußerungen immer wieder, dass Sie nur auf die Änderungen bei der Ich-AG eingingen und keine Aussagen zum Überbrückungsgeld gemacht wurden, auf dem zwei Drittel aller geförderten Gründungen beruhen. Beide Instrumente haben sich inzwischen bewährt und bedienen ganz unterschiedliche Zielgruppen. Wenn man aus ihnen ein einziges Instrument macht, besteht die Gefahr, dass sie weder auf die eine noch auf die andere Zielgruppe passen. Von daher drängt sich die Frage auf, ob das neue Instrument eine "Synthese" von Ich-AG und Überbrückungsgeld sein wird, die die besten Eigenschaften beider Instrumente miteinander verbindet, wie das Wirtschaftsministerium zur Zeit verspricht – oder aber ein fauler Kompromiss.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf!





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