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Freitag, 19. Juni 2009

EU-Kommission will Kleinstunternehmen bei Buchführung entlasten

Nach einem aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission sollen die EU-Mitgliedstaaten künftig Verpflichtungen abschaffen dürfen, nach der kleinste und kleine Unternehmen Jahresabschlüsse erstellen müssen.

Bereits im Sommer 2007 waren diese Erleichterungen Gegenstand einer Konsultation der EU-Kommission. Nunmehr wurde ein entsprechender Vorschlag vorgelegt. Der eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Unternehmen von der Pflicht zu befreuen, einen Jahresabschluss zu erstellen. Möglich werden soll dies durch die Änderung der 4. Bilanz-Richtlinie (78/660/EWG).

Durch die geplanten Erleichterungen will man vor allem den bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten für kleinste und kleine Unternehmen mildern, um somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Darüber hinaus sollen die Rechnungslegungsanforderungen für kleinste und kleine Unternehmen an die wirklichen Bedürfnisse der Ersteller und Nutzer von Abschlüssen angepasst werden. Sowohl das Justiz- als auch das Ministerium für Wirtschaft und Technologie begrüßen den Vorschlag der EU-Kommision.

Wer profitiert von den geplanten Erleichterungen?

Voraussetzung für die Befreiung von der Jahresabschlusspflicht ist, dass zwei der nachfolgend genannten Schwellenwerte nicht überschritten werden:

- Bilanzsumme 500.000 EUR,

- Nettoumsatzerlös 1.000.000 EUR,

- durchschnittlich max. 10 Beschäftigte während des Geschäftsjahres.

Erfasst werden sollen alle Unternehmen, die grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der 4. Bilanz-Richtlinie fallen - also AG, KGaA, GmbH und GmbH & Co. KG.







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